Satzung des Heimatverein Einen-Müssingen e. V.
beschlossen am 18.1.1977 mit den Änderungen u. Ergänzungen vom 6.6. 1984, 10.3.1993 und 9.3.1994
§1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen “Heimatverein Einen—Müssingen e.V.“ und hat seinen Sitz in Einen.
Der Verein wird im Vereinsregister beim Amtsgericht Warendorf unter der Nr. 742, eingetragen am 18.5.1994, geführt.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
§2
Zweck des Vereins
Der Verein betätigt sich auf allen Gebieten des Naturschutzes und der
Heimatpflege, durch Pflege der Mundart und des Brauchtums, sowie der Erhaltung der Heimat in ihrer ursprünglichen Landschaft.
§3
Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§4
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jeder werden, der bereit ist, seine Ziele zu unterstützen. An den Veranstaltungen und Vergünstigungen des Vereins können auch alle im Haushalt eines Mitgliedes lebenden Familienangehörigen teilnehmen.
§5
Aufnahme, Austritt und Kündigung
Die Anmeldung zur Mitgliedschaft muss schriftlich bei dem Vereinsvorstand erfolgen.
Über die Aufnahme und den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
Der Austritt aus dem Verein ist auch nach mündlicher Kündigung zum Schluss des
Kalenderjahres zulässig.
§6
Mitgliedsbeiträge
Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Die Mitgliedsbeiträge sind für das
Kalenderjahr möglichst zu Anfang des Jahres zu entrichten. Die Höhe der Beiträge wird durch die Generalversammlung nach Vorschlag des Vorstandes festgesetzt.
§7
Abstimmungen
Nur die eingeschriebenen Mitglieder sind bei Entscheidungen über Angelegenheiten des Vereins stimmberechtigt.
§8
Vereinsvorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende
oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.
Je nach Bedarf können weitere Vorstandsmitglieder als Beisitzer hinzugewählt
werden. Zur Erledigung seiner Aufgaben kann der Vorstand weitere Personen zur Beratung hinzuziehen.
Der Vorstand wird von der Jahreshauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand erledigt seine Aufgaben ehrenamtlich.
Im Interesse des Vereins entstehende Kosten werden ersetzt.
§9
Jahreshauptversammlung
Am Anfang eines jeden Jahres ist eine Versammlung einzuberufen. Hierzu sind alle Mitglieder mindestens eine Woche vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen.
Hierbei hat der Verein vorzulegen:
a) den Kassenbericht und dessen Prüfung
b) den Tätigkeitsbericht des vergangenen Jahres
c) Vorschläge für die Vereinsarbeit im kommenden Jahr.
Die Jahreshauptversammlung hat zu beschließen:
a) über Bestätigung der Berichte und Entlastung des Vorstandes
b) über etwa erforderliche Neuwahlen zum Vorstand
c) über Grundsatzfragen, die die Tätigkeit des Vereins betreffen
Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift
aufzunehmen.
Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden der Versammlung und dem Schriftführer zu unterschreiben.
Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.
§ 10
Satzungsänderungen
Über Satzungsänderungen beschließt die Jahreshauptversammlung mit einfacher
Mehrheit.
§ 11
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur durch zwei innerhalb von drei Monaten
aufeinander folgenden Mitgliederversammlungen mit je 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das
Vermögen des Vereins an die Stadt Warendorf als Körperschaft des öffentlichen Rechts, die es für Zwecke der Heimatpflege steuerbegünstigt zu verwenden hat.
Einen, den 9. März 1994
Unterschriften:
gez.:
Bernhard Schlieper
Herbert Pohlkamp
Mechthild Schröder
Hubert Kleinschnitker
Theo Löckmann
Benno Kinne
Bernd Elvering
Gudrun Kleinschnitker
Hubert Tönnissen
Anton Overlöper
Datenschutz im Heimatverein
Gemäß der EU_Datenschutz-Grundverordnung (GSGVO) teilen wir unseren Mitgliedern folgende Datennutzung und -erfassung mit:
1. Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Titel, Geburtsdatum, Geburtsname, Anschrift,Telefonnummer, e-mail-adresse, Eintrittsdatum und die Bankverbindungsdaten. Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft erhoben, verarbeitet und genutzt.
2. Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen von Veranstaltungen des Vereins, auf denen das Mitglied abgebildet oder zu hören ist, im Rahmen allgemeiner Veröffentlichungen des Vereins, z. B. auf der Homepage oder in Festzeitschriften veröffentlicht werden, es sei denn das Mitglied widerspricht dem ausdrücklich schriftlich.
3. Dieses gilt auch für bereits verstorbene Mitglieder, soweit nicht Angehörige des ersten oder zweiten Grades, mehrheitlich,dem ausdrücklich schriftlich widersprochen haben. Danach gelten Veröffentlichungen als generell genehmigt.
Warendorf Einen-Müssingen, den 23.05.2018